27. Dezember 2023
Wahl der Delegierten zur Delegiertenversammlung
Organisationswahlen 2024
Hier findest du die Terminübersicht der Mitgliederversammlungen

Nach dem Gewerkschaftstag werden alle Wahlämter, die es innerhalb der IG Metall gibt, neu vergeben. Deshalb werden wir auch in Schweinfurt die Delegierten, den Ortsvorstand und die Bevollmächtigten neu wählen. 
Laut Satzung der IG Metall muss im ersten Halbjahr nach dem Inkrafttreten einer neuen Satzung der Ortsvorstand neu gewählt werden. Der Ortsvorstand wird auf einer Delegiertenversammlung gewählt und besteht aus der/dem 1.und 2. Bevollmächtigte/n, sowie 13 Beisitzern. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Das bedeutet, dass sich die IG Metall Verantwortlichen direkt dem Votum der Mitglieder stellen müssen und entsprechend bestätigt oder gegebenenfalls auch abgewählt werden können.

Delegiertenversammlung:
Die Mitglieder der Delegiertenversammlung werden direkt von den IG Metall Mitgliedern gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der IG Metall Schweinfurt mit mindestens dreimonatiger Mitgliedschaft.
Passives Wahlrecht (um gewählt werden zu können) haben alle Mitglieder mit mindestens zwölfmonatiger Mitgliedschaft.

Aufgaben:
Die Delegiertenversammlung ist die wichtigste Einrichtung der Geschäftsstelle. Sie tagt in der Regel vier Mal im Jahr und trifft alle endgültigen Entscheidungen über die örtlichen Gewerkschaftsangelegenheiten im Rahmen der Geschäftsstelle. Sie nimmt die Kassenberichte entgegen und beschließt die Entlastung der Geschäftsführung. Aber auch in politischen Angelegenheiten spielt sie eine wichtige Rolle. Ob es um das Aufstellen der örtlichen Tarifforderung oder Aktionen der IG Metall vor Ort geht. Die Delegiertenversammlung ist sozusagen das «IG Metall-Parlament«. Deshalb sollten in der Delegiertenversammlung Kolleginnen und Kollegen vertreten sein, die sich engagieren und sich für die Interessen der Mitglieder einsetzen.

Es sind bei uns 130 Mitglieder der Delegiertenversammlung zu wählen. Darunter müssen mindestens 20 Kolleginnen sein.

Bist Du in einem der aufgeführten Betriebe beschäftigt, ist dies der für Dich gültige Wahltermin, bei dem Du stimmberechtigt bist. Alle Mitglieder, die in einem Betrieb beschäftigt sind, der nicht aufgeführt ist, und alle Mitglieder, die ohne Beschäftigung sind (Arbeitslos, Rentner, Schüler und Studenten), laden wir am 14. März 2024 ins Naturfreundehaus in Schweinfurt ein (Wahlbezirk B + C). 

Bei dieser gemeinsamen Versammlung werden die Mitglieder in zwei getrennten Wahlgängen ihre jeweiligen Delegierten wählen. In allen Wahlversammlungen wird nach der Konstituierung der Wahlversammlung die Wahl der Delegierten für die Legislaturperiode 2024 – 2027 durchgeführt.

Bei der Wahl ist zu beachten:
Jedes Mitglied hat das Recht, Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen.
Die Wahl muss geheim sein.
Es muss sichergestellt sein, dass jedes Mitglied nur einmal wählt.
Die Stimmenauszählung muss organisationsöffentlich sein.

Wir bitten darum, zur Wahlversammlung den Mitgliedsausweis mitzubringen. Fahrtkosten oder Verdienstausfall werden nicht erstattet. 

 

WAHLBEZIRK A

 

WAHLBEZIRK B + C

 


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