Dritte Stufe des Tarifergebnisses
Inflationsausgleichsprämie im Kfz-Gewerbe

Das sind gute Nachrichten: Wie im Tarifergebnis 2023 festgeschrieben, können sich Mitglieder der IG Metall in tarifgebundenen Betrieben des Kfz-Gewerbes im März 2024 über eine weitere Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie freuen. Weitere Informationen finden sich im PDF-Dokument.

5. März 20245. 3. 2024


Der Tarifabschluss sieht im Zeitraum 2023 bis 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 2.500 Euro vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig. Für Auszubildende sind es 1.250 Euro. Die erste Zahlung floss bereits bis Ende Juli letzten Jahres. Nun geht die Prämienzahlung in die zweite Runde und ist damit komplett. In Zahlen ausgedrückt: Vollzeitbeschäftigte erhalten bis Ende März noch einmal 1000 Euro. Auch Auszubildende dürfen sich über weitere 500 Euro freuen. Hat der Arbeitgeber im Vorfeld schon mehr gezahlt, wird die Zahlung im März geringer ausfallen, muss aber in der Endsumme die vereinbarten 2.500 Euro bzw. 1.250 Euro ergeben. Die Prämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei und soll helfen, die zum Teil drastischen Preissteigerungen der vergangenen Monate auszugleichen. Im Oktober 2024 erwartet die Beschäftigten dann noch eine Einkommenserhöhung von 3,6 Prozent. Auch Auszubildende erhalten dann eine höhere Auszubildendenvergütung. Wir bitten alle Mitglieder der IG Metall zu prüfen, ob sie die tarifvertraglichen Leistungen, wie hier beschrieben, erhalten haben. 

Inflationsausgleichsprämie Kfz-Gewerbe